Bei Veränderungen der kindergeldrelevanten Umstände des Kindes oder der Eltern ist eine Benachrichtigung an die Familienkasse erforderlich. Diese wird dann überprüfen, ob das Kindergeld abgemeldet werden muss oder ob das Geld weiterhin bezogen werden kann. Welche Änderungen der Familienkasse mitgeteilt werden müssen und wann das Kindergeld abgemeldet werden muss, erfährst du hier.
Kindergeld abmelden: Mit dem 18. Lebensjahr endet die Zahlung automatisch
Sobald das Kind 18 Jahre alt wird, endet die Kindergeldzahlung automatisch. Wenn jedoch weiterhin Anspruch besteht, muss dies der Familienkasse rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Ansprüche geprüft werden können. Eine Fortzahlung des Kindergeldes ist möglich, wenn das Kind ein Studium oder eine Ausbildung beginnt.
Welche Änderungen der Familienkasse mitgeteilt werden müssen
Folgende Änderungen müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden. Das Kind …
- hat seine Ausbildung oder Studium beendet
- tritt seine erste Arbeitsstelle an und bezieht sein erstes Einkommen
- ist ausgezogen oder verstorben
Wenn sich die Lebensumstände der Eltern ändern, sind sie verpflichtet, die Familienkasse umgehend zu informieren. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn
- die Familie ins Ausland zieht oder ein Elternteil im Ausland einem Job nachgeht
- die Eltern sich dauerhaft trennen oder sich scheiden lassen.
- ein Elternteil eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst beginnt, die länger als sechs Monate dauert.
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Änderungen der Familienkasse mitteilen: So geht’s
Wenn sich deine Lebensumstände ändern und dies Auswirkungen auf die Höhe des Kindergeldes haben könnte, informiere bitte direkt die zuständige Familienkasse. Es reicht nicht aus, andere Behörden wie die Agentur für Arbeit oder das Einwohnermeldeamt zu benachrichtigen. Zur Mitteilung von Änderungen stehen dir folgende Möglichkeiten offen:
- Nutze das Online-Formular „Veränderungsmitteilung – kg45“, das von den Familienkassen im Internet bereitgestellt wird.
- Sende eine Mitteilung an die Familienkasse und schildere dein Anliegen.
- Alternativ kannst du sämtliche Mitteilungen auch auf dem Postweg oder per Fax an die entsprechende Familienkasse übermitteln, indem du eine Kopie einreichst.
Kindergeld nicht abgemeldet: Diese Strafe droht
Wenn du versäumst, alle relevanten Änderungen sofort mitzuteilen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Dies könnte zur Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Kindergeldes führen. Außerdem könnten Bußgelder verhängt oder Freiheitsstrafen drohen. Es ist wichtig, deine Verpflichtungen in Bezug auf die Mitteilung von Änderungen ernst zu nehmen.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Familienportal