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Witwenrente: Das ändert sich ab 2026 für Hinterbliebene

Du beziehst Hinterbliebenenrente? Dann erfahre hier was sich ab 2026 bei der Witwenrente ändert.

Änderungen Witwenrente
© IMAGO/Westend61

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Das Jahr 2025 neigt sich so langsam bereits dem Ende zu. Damit rücken auch die zahlreichen Änderungen, die 2026 in kraft treten sollen, immer näher. Besonders davon betroffen ist die Witwenrente. Was genau sich für Hinterbliebene ab dem kommenden Jahr ändert, verraten wir dir in diesem Artikel.

Das ändert sich bei der Witwenrente ab 2026

Das Jahr 2026 bringt so einige Änderungen mit sich. Auch bei der Hinterbliebenenrente wird es demnächst einige Anpassungen geben. Was sich für Hinterbliebene jetzt ändert, liest du hier:

1. Anpassung der Altersgrenze

Hinterbliebene, die entweder ein Kind erziehen, erwerbsgemindert sind oder eine bestimmte gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreichen, haben Anspruch auf die große Witwenrente. Diese Altersgrenze steigt jedoch stufenweise an. Das führt auch im Jahr 2026 wieder zu einer Änderung. Bei Todesfällen ab 2026 liegt diese nämlich bei 46 Jahren und sechs Monaten. Im Jahr 2029 erhöht sie sich dann nochmals auf 47 Jahre.

2. Höherer Freibetrag

Wer Hinterbliebenenrente erhält und parallel noch ein anderes Einkommen hat, muss damit rechnen, dass von diesem Einkommen oberhalb des Freibetrages 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet wird. Alles, was den Freibetrag nicht übersteigt, wird nicht angerechnet.

Sparschwein
Wer Hinterbliebenenrente bezieht, muss sich im kommenden Jahr auf ein paar Änderungen einstellen. Credit: IMAGO/Westend61

Der Freibetrag entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts und erhöht sich pro waisenrentenberechtigtes Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts. Ab 2026 ändert sich jedoch genau dieser Freibetrag, sodass er für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 1.076,86 Euro im Monat beträgt. Konkret bedeutet das, dass pro waisenrentenberechtigtem Kind circa 228 Euro hinzukommen.

Fazit: Die Grundstruktur der Witwenrente bleibt gleich

Es gibt zwar im nächsten Jahr einige Änderungen bei der Hinterbliebenenrente, die sich jedoch hauptsächlich durch Änderungen anderer Parameter ergeben haben. In ihrer Grundstruktur bleibt die Witwenrente daher unverändert. Hinterbliebene müssen die neuen Änderungen nur bei der Planung ihrer Finanzen berücksichtigen, um weiter davon profitieren zu können.