Wer eine hohe gesetzliche Rente haben möchte, muss dafür am besten über einen möglichst langen Zeitraum eine Menge Geld verdienen. Doch viele Arbeitnehmer*innen vergessen dabei, es einen bestimmten Zeitraum gibt, der besonders wichtig ist, wenn man seine Auszahlung erhöhen möchte. Welcher das ist und auf welche Fallen du achten solltest, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Rentenauszahlung erhöhen“:
Dieser Zeitraum ist besonders entscheidend für die Höhe der Rente
Wer arbeitet, sammelt Jahr für Jahr sogenannte Entgeltpunkte. Diese addieren sich auf und entscheiden letztendlich darüber, wie viel Rente dir im Monat zusteht, wenn du einmal in den Ruhestand eingetreten bist.
Eine bestimmte Sonderbepunktung für einen gewissen Zeitraum gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung also nicht. Dennoch sind die letzten fünf Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand besonders wichtig. Wer die letzten Jahre vor Renteneintritt nämlich geschickt plant, kann sich gleich mehrere hundert Euro mehr pro Monat sichern.
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Rente erhöhen: Darauf musst du achten
Wenn du vorhast, die Auszahlung deiner gesetzlichen Rente zu erhöhen, solltest du das Zepter selbst in die Hand nehmen. Das gelingt dir, indem du eine sogenannte Kontenklärung bei der Rentenversicherung machst. Diese kannst du drei bis fünf Jahre vor deinem geplanten Renteneintritt durchführen.
Dabei werden alle Zeiten, die du dir für die Rente anrechnen lassen kannst, nochmal überprüft. So verhinderst du schonmal, dass bestimmte Dinge übersehen wurden, die deine Rente womöglich steigen lassen. Dazu zählen beispielsweise Zeiten der Ausbildung, der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Diese müssen nämlich aktiv nachgewiesen werden.

Daher ist bei abschlagsfreier Rente Vorsicht geboten
Besonders tückisch ist übrigens auch der Umgang mit abschlagsfreier Rente für besonders langjährige Versicherte. Grundsätzlich gilt, wer 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, darf auch vor Erreichen des Regelalters abschlagsfrei in Rente gehen.
Hast du jedoch in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld I bezogen, so werden diese Zeiten (außer bei Insolvenz) nicht mehr als Rentenzeit angerechnet. Im schlimmsten Fall erreichst du also so nicht mehr die 45 Versicherungsjahre und musst dann doch wieder Abschläge in Kauf nehmen.
Fazit: Überlasse deine letzten Berufsjahre nicht dem Zufall
Es kann sich daher durchaus lohnen, deine letzten Berufsjahre nicht komplett dem Zufall zu überlassen und passiv darauf zu warten, dass du in den Ruhestand eintreten darfst. Informiere dich daher rechtzeitig über deine Optionen. Oft kannst du auch mit freiwilligen Beiträgen oder Ausgleichszahlungen bestimmte Lücken schließen, die sich später bezahlt machen.

