Derzeit verschickt die Deutsche Rentenversicherung an die Empfänger*innen der Waisenrente sogenannte Prüfschreiben. Wer ein solches Schreiben erhält, muss nachweisen, dass er noch die Berechtigung hat, Waisenrente zu bekommen. Wer ein Nachprüfschreiben erhält und was genau du tun musst, wenn ein solches Schreiben bei dir im Briefkasten liegt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum „Stopp der Waisenrente“:
Waisenrente gibt es nur bis zu einem bestimmten Punkt
Wer ein oder im schlimmsten Fall gleich beide Elternteile verloren hat, erhält hierzulande die Waisenrente. Diese wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, dass Betroffenen noch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch darauf haben.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Personen noch weiterhin zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren. So kann die Waisenrente noch maximal bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden.
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Diese Unterlagen solltest du parat haben
Wer über 18 Jahre alt ist, erhält von der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Nachprüfschreiben, das den aktuellen Stand ermitteln soll. Wenn du die Waisenrente weiterhin erhalten möchtest, musst du zunächst aktiv nachweisen, dass du dafür weiterhin berechtigt bist.
Wenn du dich noch in der Ausbildung befindest, kannst du die folgenden Dinge bei der Rentenversicherung einreichen:
- Bestätigung der Ausbildungsstätte
- Lehrvertrag
- Zeugnisse
- Semesterbescheinigungen
Du kannst die Nachweise dabei entweder direkt per Post verschicken oder sie über den E-Service der Deutschen Rentenversicherung digital einreichen.

Fazit: In diesem Fall erhältst du keine Waisenrente mehr
Hast du alle benötigten Unterlagen bei der Rentenversicherung eingereicht, werden deine Daten zunächst geprüft. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Steht dir eine Berechtigung zu, die Waisenrente weiterhin zu erhalten, wird sie weitergezahlt. Gehen allerdings keine Nachweise ein, erhältst du keine Waisenrente mehr.
Übrigens: Du musst keine Angst haben, wenn zwischen deinem Schulabschluss und deiner Ausbildungsbeginn etwas mehr Zeit liegt. Liegen dazwischen weniger als vier Kalendermonate wird die Waisenrente ganz normal weitergezahlt, solange du nachweisen kannst, dass du den Ausbildungsplatz sicher hast oder bereits eingeschriebene*r Student*in bist.

