Wer seinen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen decken kann, erhält in den meisten Fällen das Bürgergeld als Zuschuss. Dieses wird dann monatlich immer zum Ende des Vormonats gezahlt. Es kann jedoch passieren, dass gar kein Bürgergeld gezahlt wird, da das Jobcenter die Zahlung gestoppt hat. In welchen Fällen es dazu kommen kann und wie du das verhindern kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum „Stoppen der Bürgergeldzahlungen durch das Jobcenter“:
Darf das Jobcenter Bürgergeldzahlungen stoppen?
Nach § 60 SGB I sind Leistungsbeziehende dazu verpflichtet, Änderungen wie beispielsweise das Einkommen oder den Wohnort dem Jobcenter mitzuteilen. Reagieren Leistungsempfänger*innen nicht, so kann das Jobcenter Leistungen kürzen oder die Zahlung des Bürgergeldes ganz einstellen.
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Darüber hinaus hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass das Jobcenter dazu befähigt ist, Leistungen ab dem Folgemonat vollständig zu streichen, wenn das bereinigte Einkommen des Leistungsbeziehers oder der Leistungsbezieherin den Gesamtbedarf (Regelbedarf + anerkannte Wohnkosten) überschreitet (Az. L 7 AS 442/23).

In diesem konkreten Fall dürfen Bürgergeldzahlungen eingestellt werden
In einem konkreten Fall bezog ein Mann Bürgergeld, hatte jedoch seit März 2023 ein Einkommen in Höhe von 861 Euro netto. Angerechnet wurden davon zwar nur 562 Euro. Selbst dieser Betrag überstieg aber den damaligen Regelbedarf von 502 Euro.
Darüber hinaus machte der Mann keine angemessenen Unterkunftskosten geltend, woraufhin das Jobcenter keine Bedürftigkeit mehr sah und die Zahlung des Bürgergeldes zum Folgemonat einstellte.
Fazit: Worauf du jetzt achten solltest
Wenn du also nicht möchtest, dass man dir das Bürgergeld streicht, solltest du darauf achten, alle Nachweise, die du für den Bezug der Sozialleistung benötigst, fristgerecht einzureichen. Insbesondere dann, wenn du bereits vom Jobcenter dazu aufgefordert wirst, Gehaltsnachweise zu erbringen.
Sollten sich bestimmte Unterlagen verspäten, so ist am besten, das direkt kundzutun und diese anschließend nachzureichen. Am besten teilst du dem Jobcenter auch direkt mit, bis zu welchem Zeitpunkt du sie nachreichen wirst.

