Bereits jetzt profitieren einige Rentner:innen von dem sogenannten Grundrentenzuschlag. Allerdings könnte dieser in bestimmten Fällen noch höher ausfallen. Wie genau du einen höheren Grundrentenzuschlag erhältst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „höherer Grundrentenzuschlag“:
Was ist die Grundrente?
Den Grundrentenzuschlag gibt es dieser Form bereits seit Januar 2021. Er Menschen, die lange gearbeitet aber dabei nur ein eher geringes Einkommen erzielt haben, finanziell unterstützen. Das Besondere am Grundrentenzuschlag ist, dass seine Höhe vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Durchschnittlich bringt diese Leistung den Betroffenen etwa 92 Euro mehr pro Monat.
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Laut dem Bundesarbeitsministerium beziehen diese Leistung derzeit etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland. Doch nicht alle von ihnen nutzen die volle Höhe des Grundrentenzuschlages aus. Denn immer, wenn der Deutschen Rentenversicherung keine genauen Daten zum zu versteuernden Einkommen vorliegen – weil zum Beispiel keine freiwillige Steuererklärung abgegeben wurde, muss sie schätzen.
Und diese Schätzungen fallen leider oftmals nicht unbedingt zugunsten der Rentner:innen aus, da das zu versteuernde Einkommen nur anhand der Rentenzahlungen minus des steuerfreien Rentenanteils und des Werbungskosten-Pauschbetrags von aktuell 102,5 Euro, berechnet wird.

So erhältst du einen höheren Grundrentenzuschlag
Wer also einen höheren Grundrentenzuschlag haben möchte, sollte im besten Fall eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Denn wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss damit rechnen, dass diese nicht bei den Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Das führt wiederum dazu, dass das zu versteuernde Einkommen insgesamt höher wirkt und der Grundrentenzuschlag geringer ausfällt.
Es kann sich für viele Rentner:innen daher durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Es gibt Unterstützung bei der Steuererklärung
Mittlerweile bieten auch einige Lohnsteuerhilfevereine ihre Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung an. So prüfen diese beispielsweise, ob das zu versteuernde Einkommen korrekt berechnet wurde. Lediglich zur exakten Berechnung der Rente oder anderen besonders detaillierten Fragen dürfen sie keine Auskunft erteilen.

