Du bist krankgeschrieben und kurierst dich zu Hause aus, doch plötzlich fragst du dich: Was wäre, wenn dein:e Arbeitgeber:in jetzt deine Social-Media-Profile durchstöbert und deine Aktivitäten beobachtet? Vielleicht hast du ein Foto vom Café-Besuch gepostet oder einen Beitrag kommentiert – was bedeutet das für deine Krankschreibung? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer:innen, denn Social Media gehört heute zum Alltag und die Grenze zwischen Beruf und Privatleben wird immer fließender. Wir wissen, was dein:e Chef:in darf, wo die rechtlichen Grenzen liegen und welche Konsequenzen auf dich zukommen könnten.
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Was sagt das Gesetz zur Überwachung bei Krankschreibung?
In Deutschland gilt ein hoher Schutz für die Privatsphäre von Arbeitnehmer:innen. Grundsätzlich sind Maßnahmen des Arbeitgebers, die in die Persönlichkeitsrechte seiner Angestellten eingreifen, nur sehr eingeschränkt erlaubt. Hier kommt das sogenannte „Allgemeine Persönlichkeitsrecht“ ins Spiel, das im Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1) verankert ist. Dazu gehört auch der Schutz deiner Social-Media-Profile. Dein:e Chef:in darf also nicht einfach so deine Aktivitäten auf Facebook, Instagram und Co. ausspionieren.
Aber es gibt Ausnahmen: Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen begründeten Verdacht hat, dass du deine Krankschreibung missbrauchst, darf er diesem nachgehen. Eine solche Vermutung kann zum Beispiel dann entstehen, wenn du während der Krankschreibung ein Selfie aus dem Fitnessstudio postest oder ein Bild von einem ausgiebigen Shopping-Trip teilst, obwohl du wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben bist. Ein konkreter Verdacht muss in jedem Fall vorliegen – einfach nur neugierig sein, reicht nicht.
Was tun, wenn dein Arbeitgeber dich mit deinen Postings konfrontiert?
Sollte dein:e Chef:in auf deinen Social-Media-Kanälen Hinweise finden, die deiner Krankschreibung widersprechen, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall droht dir eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung. Dennoch gilt: Dein Arbeitgeber kann nur dann Maßnahmen ergreifen, wenn er konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch deiner Krankschreibung hat. Allein die Tatsache, dass du während deiner Krankheit auf Social Media aktiv bist, reicht nicht aus.
Auch wenn dein:e Arbeitgeber :in grundsätzlich nichts auf deinen Kanälen zu suchen hat: Du solltest immer vorsichtig sein, was du während deiner Krankschreibung auf sozialen Plattformen teilst. Achte darauf, dass deine Beiträge mit deinem Krankheitsbild vereinbar sind und den Heilungsprozess nicht infrage stellen. Überlege dir gut, ob es wirklich nötig ist, Fotos von Aktivitäten zu posten, die im Zusammenhang mit deiner Erkrankung missverstanden werden könnten. Das erspart Missverständnisse und unnötige Diskussionen.
Fazit: Keine Panik, aber Vorsicht bei Krankschreibung
Grundsätzlich gilt: Dein:e Chef:in darf dich nicht ohne triftigen Grund auf Social Media „stalken“. Hast du jedoch ein Verhalten an den Tag gelegt, das den Verdacht der Täuschung nahelegt, könnte dies eine Überprüfung rechtfertigen. Um Ärger zu vermeiden, solltest du daher während einer Krankschreibung genau überlegen, welche Inhalte du online teilst. Bleib lieber auf der sicheren Seite und teile ein Foto weniger – schließlich soll die Krankschreibung dir helfen, schnell wieder gesund und fit zu werden. Für einen Spaziergang oder den Besuch im Supermarkt musst du dich allerdings niemals rechtfertigen.
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