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Impfpflicht in Deutschland: Das sind die Argumente der AfD

Die Impfpflicht in Deutschland rückt immer näher. Es gibt viele Für- und Gegenargumente. Das sagt die AfD dazu.

Alice Weidel befindet sich derzeit in häuslicher Quarantäne.. © imago images/Chris Emil Janßen
Was sagt die AfD zur Impfpflicht? Foto: © imago images/Chris Emil Janßen

Wie könnte eine Impfpflicht in Deutschland aussehen? Wir haben uns die Vorschläge der Parteien angeschaut und kennen nun die Pro- und Contra-Stimmen. Besonders interessant ist, mit welchen Argumenten die AfD gegen eine Impfpflicht argumentiert.

Die AfD und die Impfpflicht

Das Wort „Impfpflicht“ rückt immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit. Noch vor wenigen Monaten war es undenkbar, dass eine Pflicht zur Impfung gegen Corona geben wird. Doch nun ist alles anders: Eine Impfpflicht scheint nicht mehr weit weg und erste Vorschläge für eine mögliche Umsetzung werden bereits überall diskutiert.

Während die meisten Parteien über Kompromisse und Ideen fachsimpeln, wie man eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinen könnte, um die Gesellschaft vor einer weiteren Ausbreitung des Virus zu schützen, geht die AfD einen eigenen Weg. Sie spricht sich gegen eine Impfpflicht aus. Die Gründe dafür sind:

  • Die Selbstbestimmtheit über den eigenen Körper. Eine Impfpflicht bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte.
  • Der Impfstoff ist zu schwach für eine komplette Immunisierung, somit müsste man sich wieder und wieder impfen.
  • Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig, da eine Erkrankung mit Corona meist milde verläuft.
3d rendering of covid-19 coronavirus vaccine. Syringe, For prevention from Covid-19
Eine Impfpflicht gegen Corona? Wie könnt diese aussehen? Foto: gettyimages/ akinbostanci

Diese Ideen zur Impfpflicht gibt es

Seit Monaten diskutiert die Gesellschaft miteinander, ob man eine Impfpflicht einführen sollte oder nicht. Die Politiker:innen um Karl Lauterbach, dem deutschen

  1. Idee: Allgemeine Impfpflicht

Gesundheitsminister, sind sich einig: Eine allgemeine Impfpflicht nach dem Vorbild von Österreich ist unumgänglich. Bundeskanzler Olaf Scholz sieht es ähnlich. Er hatte eine Impfpflicht für den Februar oder den März gefordert.

2. Idee: Ab 50

Das wurde aber durch zu viel Gegenwehr abgelehnt. FDP und Union forderten hingegen eine Impfpflicht ab 50, denn die meisten Infizierten und die schwersten Corona-Verläufe seien in dieser Altersstufe bekannt. Diesen Vorschlag unterstütze auch die Virologin Melanie Brinkmann. Ob und wann eine Impfpflicht in Deutschland kommt, kann man also noch nicht mit Sicherheit sagen. Klar ist aber, dass wir ihr mit jedem verstrichenen Tag näher kommen.

3. Idee: Kompromisse mit Ungeimpften

Es gibt bereits so viele Ideen, wie man eine Impfpflicht für die Deutschen so angenehm wie möglich gestalten könnte, dass wir sie gar nicht alle auszählen können. Eine dieser Ideen ist es, einen Kompromiss mit den Ungeimpften einzugehen, indem man sie zu einem aufklärenden Gespräch mit einem / einer qualifizierten Art oder Ärztin verpflichtet. Dies ist ein Vorschlag der Ampel vom 24.01.2022.

Wann kommt die Impfpflicht? Viele sind sich sicher, dass eine Allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren im Sommer 2022 auf uns zukommt.

2 Gesetze geben der Impfpflicht eine Grundlage

Eine Impfpflicht erscheint gar nicht so unwahrscheinlich, wenn wir uns das Infektionsschutzgesetz (2001) und das Masernschutzgesetz (2020) anschauen. Hierzu gibt das RKI jedes Jahr eine Empfehlung für die Impfungen heraus.

Diese Impfpflichten gab es schon

Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass es in Deutschland derzeit keine generelle Impfpflicht gibt. Allerdings sind manche Impfungen Voraussetzung dafür, am Leben teilzunehmen. So ist die Masernimpfung für jedes Kind Pflicht, das in die Schule oder in die Kita gehen will.

Reichsimpfgesetz: Im Jahr 1874 war man dazu verpflichtet, seine Kinder gegen die Pocken impfen zu lassen.

Pockenimpfpflicht: Im Zweiten Weltkrieg wurde die Pflicht für eine Pockenimpfung ausgesetzt. Sie wurde erst im Jahr 1976 wieder eingesetzt.

DDR-Impfpflicht: Hier gab es eine Pflicht, sich gegen Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Masern impfen zu lassen.

Die Impfpflicht und das Grundgesetz: Sie sie vereinbar?

Gegner:innen der Impfpflicht argumentieren häufig damit, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstoße. Diesem zufolge hat nämlich jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit.

Debatten um die Impfpflicht gab es schon im Jahr 1959, als die Impfung gegen die Pocken durchgebracht werden sollte. Damals wurde sich aber dazu entschieden, dass es durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Begründung: Der Schutz der Allgemeinheit ist wichtiger als der Schutz jeder einzelnen Person.

Rechtlich sei auch die Impfpflicht gegen Corona abgesichert, so sind sich viele Anwält:innen und Rechtsexpert:innen sicher.

 „Die Impfpflicht als solche ist ja durch die bestehende Gefahrenlage gerechtfertigt. Das bedeutet auch, dass unter der Voraussetzung, dass die Wirksamkeit der jeweiligen Impfungen zeitlich beschränkt ist, auch ein wiederholendes verpflichtendes Impfen gerechtfertigt ist. Weil es letztendlich alleine darum geht, die Gefahr einzudämmen“, sagte Winfried Kluth, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Frau Spritze
Impfpflicht in Deutschland: Ist das möglich? Foto: Getty Images/ Klaus Vedfelt

So könnte eine Impfpflicht gegen Corona in Deutschland aussehen

Wie genau könnte eine Impfpflicht in Deutschland aussehen? Diese Frage ist noch nicht in Gänze geklärt. Auch bei der Einführung der Impfpflicht gegen die Masern war es lange unklar, wie eine Impfpflicht aussehen sollte.

Als im Jahr 2020 das Masernschutzgesetz eingeführt wurde, war klar, dass es zu große Impflücken in den Altersgruppen gibt, sodass ein Risiko der Ansteckung noch immer für alle besteht.

Die Impfpflicht besteht nun darin, dass manche Menschen beim Betreten bestimmter Einrichtungen eine Nachweispflicht haben. Sollten sie diese nicht haben, drohen Strafen. Unter anderem müssen Kitas, Schulen, Heime, Geflüchtetenunterkünfte und Mitarbeitende in Krankenhäusern und Praxen eine Masernimpfung nachweisen können.

Diese Pflicht gilt für folgende Gruppe von Menschen: Sie müssen nach 1970 geboren sein und mindestens ein Jahr alt sein.

Übrigens: Die Bundesregierung geht davon aus, dass Menschen, die vor 1971 geboren wurden, entweder ohnehin gegen die Masern geimpft sind oder bereits einmal eine Masernerkrankung hatten.

Vergangenheit zeigt: Eine Impfpflicht bringt Erfolge

Es gab also bereits Impfpflichten in Deutschland. Die Pocken- und die Masernimpfungen zeigen uns, dass es sich durchaus lohnt, die Bevölkerung dazu verpflichten, sich impfen zu lassen. Der letzte Pockenfall wurde nämlich bereits im Jahr 1972 in Hannover bemerkt. Die Masern sind noch nicht gänzlich bekämpft, können allerdings Dank der Impfungen eingedämmt werden. Den letzten Masernfall in Deutschland gab es im Jahr 2013 in München.

Die Impfpflicht in Österreich

In Österreich wird die Impfpflicht für alle Menschen eingeführt, die 18 Jahre oder älter sind. Hier gilt eine Impfpflicht und kein Impfzwang. Das bedeutet, dass niemand aktiv zur Impfung gezwungen werden darf. Im Paragraph eins des Grundgesetzes steht nämlich: „Die Schutzimpfung darf nicht durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden.“

Diese Menschen sind nicht von der Impfpflicht betroffen:

  • Menschen unter 18 Jahre
  • Schwangere
  • Menschen mit einem medizinischen Attest
  • Menschen mit einer Ausnahmebescheinigung (ausgestellt durch Fachärzt:innen, Amtsärzt:innen, Epidemieärzt:innen)
  • Genesene
HPV-Impfung, Touristen impfen
Wird es Strafen bei der Impfpflicht geben? Foto: Getty Images/ Klaus Vedfelt

Corona-Impfpflicht: So sehen die Strafen aus

Eine der wichtigsten Fragen bei der Impfpflicht ist: Wie wird man eigentlich bestraft, wenn man ihr nicht nachkommt? In Österreich wird die Polizei stichprobenartig überprüfen. Außerdem ist ein umfassendes Impfregister in Planung, mit dem eine Überprüfung automatisiert stattfindet.

  • 600 € werden fällig, wenn man nicht geimpft ist.
  • Sollte man sich innerhalb der nächsten zwei Wochen impfen lassen, wird diese Geldstrafe zurückgenommen.
  • Sollte man Einspruch gegen das Bußgeld erheben, droht eine Geldstrafe von 3.600 €.
  • In Österreich sind Gefängnisstrafen beim Nichtbezahlen des Bußgeldes ausgeschlossen, obwohl das österreichische Grundgesetz Freiheitsstrafen bei solchen Fällen durchaus vorsieht.

In Deutschland gibt es die sogenannte Erzwingungshaft. Diese kann für die Betroffenen einen Gefängnisaufenthalt bedeuten, wenn er oder sie eine Geldbuße nicht bezahlen kann oder möchte. Ob diese aber auch im Rahmen einer Corona-Impfpflicht eingesetzt werden würde, kann noch niemand voraussagen.

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