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Jussie Smollett wegen Falschaussage schuldig gesprochen

Die Geschworenen haben im Fall Jussie Smollett entschieden: Der US-Schauspieler, dem Falschaussagen vorgeworfen wurden, ist in den meisten Anklagepunkten schuldig befunden worden.

Gefängnisstrafe für Jussie Smollett.. © imago images/MediaPunch
Gefängnisstrafe für Jussie Smollett.. © imago images/MediaPunch

Ein Gericht hat Jussie Smollett (39) schuldig gesprochen, wie US-Medien übereinstimmend berichten. Die Geschworenen sehen es als erwiesen an, dass der Schauspieler die Polizei belogen und eine Straftat vorgetäuscht hat. Der Star aus der Fernsehserie „Empire“ hatte 2019 behauptet, auf offener Straße tätlich angegriffen, geschlagen sowie homophob und rassistisch beleidigt worden zu sein. Die mutmaßlichen Angreifer sollen sich als Anhänger von US-Präsident Donald Trump (75) zu erkennen gegeben und ihm eine Schlinge um den Hals gelegt haben.

Dann nahm der Fall eine überraschende Wendung. Laut Ermittlungen soll der Schauspieler die Männer, zwei nigerianisch-amerikanische Brüder, für den Überfall bezahlt haben. Mit der Aktion wollte er seine Bekanntheit steigern, so die Anklage. Smollett landete wegen Falschaussagen und der Störung des öffentlichen Friedens vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Fall im Mai 2019 aber überraschend fallen. Smollett musste lediglich Sozialstunden leisten und 10.000 Dollar zahlen.

Staatsanwalt rollte Fall neu auf

Ein Sonderstaatsanwalt rollte den Fall 2020 wieder auf, der Schauspieler musste erneut vor Gericht. Wegen corona-bedingten Verzögerungen startete der Prozess erst im November 2021. Smollett bestritt weiter die Vorwürfe. Die Zahlung an die Brüder sei für eine Ernährungs- und Trainingsberatung geflossen.

Die Geschworenen sprachen den Darsteller nun aber schuldig, er habe die Polizei in fünf von sechs Fällen belogen. Auf jeden Anklagepunkt steht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Beobachter rechnen aber damit, dass der nicht vorbestrafte Schauspieler mit einer milderen Strafe davon kommen wird. Ein Termin für die Verkündung des Strafmaßes steht noch nicht fest.

(smi/spot)