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Corona: Was Bürgerinnen und Bürger jetzt zur 3G-Regel wissen müssen

Seit dem heutigen 23. August gilt die neue 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss vielerorts einen aktuellen Corona-Test vorzeigen können.

Wer vollständig geimpft ist
Wer vollständig geimpft ist

Bundesweit gilt seit dem heutigen 23. August wegen der Corona-Pandemie eine neue Testverordnung – die 3G-Regel. Das Ziel der Regierung ist es, die Pandemie einzudämmen und die Impfquote in Deutschland noch weiter steigern zu können. „Wir werden weniger Infektionen haben, je mehr geimpft sind“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (67). Doch was bedeutet 3G? Wo gilt die Regel? Und gibt es auch Ausnahmen?

Worum geht es bei der 3G-Regel genau?

3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Bürgerinnen oder Bürger, die öffentlich zugängliche Innenräume betreten möchten, müssen entweder die Corona-Schutzimpfung erhalten haben, eine Genesung von Covid-19 nachweisen können oder einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler. Grundsätzlich gelten zudem weiterhin Regeln wie das Abstand halten oder die Pflicht zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen.

Wo gilt die 3G-Regel?

Die 3G-Regel gilt für ganz Deutschland und in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur geimpfte, genesene oder getestete Bürger erhalten Zutritt zur Innengastronomie, Veranstaltungen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Das Ganze gilt auch im Kino, Fitnessstudio, im Schwimmbad und der Sporthalle, in Pensionen und Hotels sowie in Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen anbieten – darunter der Friseur oder ein Kosmetikstudio. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, können die einzelnen Bundesländer die Regelung in Landkreisen auch teils oder gänzlich aussetzen.

Welche Kosten entstehen?

Bürgerinnen und Bürger müssen den entsprechenden Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegen können – etwa über das bekannte gelbe Heftchen, die Corona-Warn-App oder die CovPass-App. Kosten entstehen dabei nicht. Auch Corona-Tests sind derzeit noch kostenlos. Das wird sich jedoch in wenigen Wochen ändern. Der Bund und die Länder hatten sich kürzlich darauf verständigt, dass ungeimpfte Bürger sich ab dem 11. Oktober nicht mehr gratis testen lassen können. Für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, darunter Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere, bleiben die Tests kostenlos.

(wue/spot)