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Bill Cosby bleibt auf freiem Fuß: Sein Fall wird nicht erneut geprüft

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass Bill Cosbys Fall nicht erneut verhandelt wird. Im vergangenen Jahr wurde seine Haftstrafe wegen sexueller Nötigung aufgehoben und der Schauspieler kam aus dem Gefängnis frei.

Bill Cosby kommt nicht wieder ins Gefängnis.. © Randy Miramontez/Shutterstock.com
Bill Cosby kommt nicht wieder ins Gefängnis.. © Randy Miramontez/Shutterstock.com

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag (7. März) entschieden, dass Bill Cosbys (84) Fall wegen sexueller Nötigung nicht erneut verhandelt wird. Das berichtet unter anderem „The Hollywood Reporter“. Der Oberste Gerichtshof lehnte demnach den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Fall erneut anzuhören und Cosbys Verurteilung wieder in Kraft zu setzen. Eine Begründung gab es dazu nicht.

Die Entscheidung des höchsten Gerichts von Pennsylvania im vergangenen Jahr bleibt also bestehen und Bill Cosby muss nicht wieder ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof hatte Bill Cosbys Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung 2021 aufgehoben. Seit Ende Juni ist der Schauspieler und Komiker, der in den 1980er und 1990er Jahren durch „Die Bill Cosby Show“ zum Superstar wurde, wieder auf freiem Fuß.

So kam es 2021 zur Aufhebung des Urteils

Cosby war 2018 schuldig gesprochen worden, im Jahr 2004 eine Frau unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Der Schauspieler hatte die Anschuldigungen bestritten. Mehr als 60 Frauen hatten zudem ähnliche Vorwürfe gegen ihn erhoben.

Der Grund für die Aufhebung des Urteils 2021 war ein Verfahrensfehler: Ein 2005 in dem Fall ermittelnder Staatsanwalt hatte damals zugesagt, den Schauspieler nicht strafrechtlich zu verfolgen, sollte er in der Angelegenheit in einem Zivilprozess aussagen. In diesem Prozess einigte Cosby sich außergerichtlich und zahlte mehr als 3,3 Millionen US-Dollar.

2015 leitete ein Nachfolger des damaligen Staatsanwaltes aber doch ein Strafverfahren ein. Vor Gericht ging es auch um Aussagen Cosbys aus dem Zivilverfahren, die nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes laut der Vereinbarung nicht hätten zugelassen werden dürfen – genauso wie die Schilderungen von fünf Frauen, welche während des Prozesses ausgesagt hatten.

Cosby wurde kurz nach Verkündung der Aufhebung des Urteils freigelassen. Schon damals hieß es, dass der Fall nicht mehr vor Gericht neu aufgerollt werden dürfe. Viele der Anschuldigungen der anderen Frauen waren schon zuvor verjährt, weswegen sich der Prozess auch auf einen Fall beschränkt hatte.

(tae/spot)