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Absurdes Gesetz: Warum ist das in Deutschland nicht verboten?

In Deutschland gibt es so viele Verbote und Regeln. Offiziell sind zwei Dinge aber nicht strafbar, die es eigentlich sein sollten.

Gesetzlich sind in Deutschland doch mehr Dinge erlaubt als man meinen würde. Foto: Imago Images/ United Archives International

Unser liebes Deutschland steckt voller Regeln und Gesetze. Für jede Kleinigkeit unseres Alltags scheinen wir ein Verbot zu haben. So sind in Hessen beispielsweise nur Sonnenschirme erlaubt, die beige oder pastellfarben sind. Ein anderes absurdes Verbot: nackt aus dem Auto aussteigen. Das deutsche Strafgesetzbuch scheint sich wirklich zu allem Gedanken gemacht zu haben. Doch einige Dinge sind hierzulande erlaubt, mit denen man so nicht gerechnet hätte. Wir zeigen zwei absurde Dinge, die erlaubt sind.

Absurdes Gesetz: Vor der Polizei wegrennen ist nicht strafbar

Generell ist es erlaubt vor der Polizei wegzurennen. Das hat ein Göttinger Gericht im Jahr 2015 entschieden. In dem Fall ging es um das Weglaufen vor der Polizei bei einer Demonstration. Es handelte sich um einen Demonstranten, der von der Polizei bereits zum Gehorsam mit Aufrufen, Hunden und mit Pfefferspray aufgefordert wurde. Er versuchte zu fliehen, rammte dabei aber einige Polizisten um. Nach Entscheidung des Gerichts war der Fluchtversuch nachvollziehbar und somit keine Straftat.

Was allerdings eine Straftat ist, ist der Widerstand gegen die Polizeibeamt:innen. Ob eine Flucht als Widerstand gewertet wird, ist eine Frage der Auslegung. Nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuches muss dafür keine Gewalt erfolgen. Es kann genügen, dass ein Flüchtender mit einem scharfen Gegenstand auf Polizeibeamt:innen zurennt. Bei Demonstrationen ist das nicht unüblich.

Geldstrafe droht, wenn…

Du musst eine Geldstrafe von 70 Euro bezahlen, wenn du der Polizei mit dem Auto weggefahren bist. Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen bekommen lediglich eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Allerdings gilt das nur, wenn du gewaltsam die Flucht ergriffen hast. Das liegt im Zweifelsfall im Ermessen des:der Polizist:in.

Absurdes Gesetz: Aus dem Gefängnis auszubrechen ist nicht strafbar

Ein weiteres deutsches Gesetz besagt, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist. Dieses Gesetz gibt es übrigens auch in Österreich und der Schweiz. Es klingt kurios, doch schaut man sich die Begründung an, ergibt dieses Gesetz durchaus Sinn.

In einem Grundsatz, der aus dem 19. Jahrhundert noch immer besteht, hat der Mensch einen natürlichen Freiheitsdrang. Somit droht einem gefangenen Menschen keine Strafe, sollte er oder sie aus dem Gefängnis ausbrechen.

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Die Polizei wird dich nicht bestrafen, wenn du aus dem Gefängnis ausbrichst. Foto: imago images/Future Image /

Nicht strafbar ≠ erlaubt

Wichtig ist aber dabei zu bedenken, dass es nicht bedeutet, dass etwas erlaubt ist, nur weil es nicht strafbar ist. Es ist nämlich nicht mit einer Strafe versehen, sollten wir versuchen aus dem Gefängnis auszubrechen. Ausbrecher:innen werden aber dennoch zurück ins Gefängnis gesteckt, wenn sie erwischt werden. Immerhin müssen sie ihre Strafe zu Ende absitzen.

Außerdem beinhaltet ein Gefängnisausbruch meist eine Straftat. Was durchaus geahndet wird, sind Zerstörung von fremdem Eigentum, Körperverletzung oder Geiselnahmen. Die meisten Gefängnisausbrüche sind allerdings nicht möglich, ohne mindestens die erste der drei Aufzählungen zu beinhalten.

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