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Darf der Vermieter für die Haltung von Haustieren eine höhere Kaution verlangen?

Du hast eine neue Wohnung gefunden. Doch der/die Vermieter:in verlangt eine höhere Kaution, da neben dir auch ein Haustier in die neue Bleibe einzieht? Wir verraten dir, ob das überhaupt erlaubt ist.

Welpe knabbert an Teppich
© Getty Images/ Stefan Cristian Cioata

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Wer einen Hund oder eine Katze besitzt, kennt das Problem: Eine Wohnung zu finden, in der die Haltung von Haustieren erlaubt ist, ist gar nicht mal so einfach. Umso größer ist die Freude, wenn man nach langem Suchen endlich eine Bleibe gefunden hat. Da Haustiere in der Wohnung durchaus mal den einen oder anderen Schaden verursachen können, fordern manche Vermieter:innen eine höhere Kaution. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die Antwort.

Dürfen Vermietende eine höhere Kaution wegen der Haltung von Tieren verlangen?

Wer mit einem Haustier in eine neue Wohnung zieht, der muss dafür nicht mehr Geld beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin hinterlegen. Denn laut dem Gesetzgeber dürfen Vermietende nicht mehr als drei Monatsmieten von Mieter:innen als Sicherheit verlangen. Diese Grenze darf dabei auch nicht überschritten werden, wenn in die Wohnung auch Haustiere miteinziehen und somit das Risiko für Beschädigungen oder Abnutzungen steigt.

„Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Konkret bedeutet dies: Eine höhere Kaution muss nicht gezahlt werden. Solltest du wegen deines Haustiers allerdings schon eine höhere Kaution an deinen Vermieter bzw. deine Vermieterin gezahlt haben, kannst du diesen Betrag laut Angaben des Deutschen Mieterbundes zurückfordern. 

Dürfen Vermietende die Haltung von Haustieren verbieten?

Eines sei vorab gesagt: Vermieter*innen dürfen die Haltung von Tieren nicht pauschal verbieten – auch die Haltung von Hunden nicht. Dies besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2013. Damit ist die weitverbreitete Klausel im Mietvertrag, wonach die Haltung bestimmter Tierarten verboten ist, unwirksam.

Sollte dein Mietvertrag einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt enthalten, so musst du vor der Anschaffung um Erlaubnis fragen. Lehnt deine:e Vermieter:in den Einzug des Tieres ab, ist die Aussage auch rechtskräftig. Vorausgesetzt, es liegen fundierte Gründe (Wohnung ist zu klein, Größe des Tieres) vor.

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