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Weihnachten: Jetzt folgt das nächste sinnlose Verbot

Weihnachten 2020: Keine Weihnachtsmärkte, eingeschränkte Weihnachtsabende, nagut. Aber jetzt kommt das nächste Verbot.

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Die Maskenpflicht muss doch langsam mal ein Ende haben. Foto: imago images

Diese Adventszeit wird sich grundlegend anders gestalten als normalerweise. So viel sollte klar sein. Corona macht uns allen an Weihnachten 2020 einen größeren Strich durch die Weihnachtsrechnung als es sich viele noch vor ein paar Wochen hätten vorstellen können. Es wird keine Weihnachtsmärkte geben und schon gar keine entspannten Restaurantbesuche. Und jetzt fällt noch eine Sache weg: Das ausgiebige Weihnachtsshopping, jedenfalls am Sonntag. 

Weihnachten 2020: In NRW wird der Shoppingsonntag gestrichen

Um einen “unregulierten” Kundendrang zu vermeiden wurde in NRW jetzt verboten, an den Adventssonntagen die Ladengeschäfte zu öffnen. Betroffene Ladenbesitzer kritisieren dieses Vorgehen stark. Sie sind sich vor allem bewusst, dass ihnen das Sonntagsgeschäft an Weihnachten ein wenig ihres zum großen Teil ausbleibenden Weihnachtsumsatzes hätte bringen können.

Auch sei die Erklärung, warum man die Läden schließen müsse, mehr als schlecht fundiert. Gerade durch die Sonntagsverkäufe könne sichergestellt werden, dass es an den restlichen Tagen ein nicht so hoher Andrang gäbe. So könnten die Abstandsregeln einfacher eingehalten werden. 

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Warum Ausgangssperren ihre Berechtigung haben.

Vorwürfe gegen das Oberverwaltungsgericht

Außerdem sei das Oberverwaltungsricht nicht fähig, den Ernst der Lage zu erkennen. Den Ernst der Coronalage vielleicht, aber nicht, was das für den Einzelhandel bedeute.

Ich frage mich, ob das Oberverwaltungsgericht wirklich den Ernst der Lage erkennt. Ganze Innenstädte drohen wegzubrechen. – Präsident des Handelsverbandes NRW, Michael Radau

Am Oberverwaltungsgericht hält man aber dennoch an dem Beschluss fest. Es sei zu erwarten, dass die Menschen gerade wegen der mangelnden Freizeitbeschäftigungen in der Coronazeit am Sonntag in die Innenstädte strömen werden. Das verstößt aber nun einmal gegen das Infektionsschutzgesetz. Erst einmal gilt das Verbot nur für NRW. Was in den nächsten Tagen auf die anderen Bundesländer zukommt, bleibt abzuwarten.

Es folgt nicht nur das nächste sinnlose Verbot, sondern laut Drosten auch noch die nächste Pandemie.

Die Corona-Warnapp gibt uns dieser Tage zu denken. Warum sie an der Kontaktverfolgung so massiv scheitert.