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Wusstest du das? Die Pflege eines Angehörigen kann deine Rente erhöhen

Die Pflege von Angehörigen ist keine leichte Aufgabe. Doch wenigstens erhält man für diese ehrenvolle Aufgabe etwas mehr Rente. Wie viel mehr du bekommst, erfährst du hier.

Junge Frau kümmert sich um älteren Mann im Rollstuhl
© Getty Images/Henglein and Steets

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Was tun, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und gepflegt werden müssen? Eine Frage, die sich immer mehr Menschen in Deutschland stellen. Da eine Pflegeeinrichtung ziemlich teuer ist, übernehmen viele Angehörige die verantwortungsvolle Aufgabe daher selbst. Wenigstens kann man den Mehraufwand finanziell geltend machen. Denn durch die Pflege von Angehörigen kann sich die Rente erhöhen. Wie viel das ist, erfährst du hier.

Mit der Pflege eines Angehörigen mehr Rente erhalten

In Deutschland werden rund 3,12 Mio. Menschen Zuhause gepflegt – meist von Angehörigen. Dabei sind rund 68 Prozent der Pflegenden weiblich. Da die Pflege eines geliebten Angehörigen anstrengend und zeitintensiv ist, geben viele ihren Job ganz oder zumindest teilweise auf. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass nun keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung fließen. Denn was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Deutsche Rentenversicherung Beiträge in die Rentenversicherung ein

Wie stark sich die Pflege eines Angehörigen auf die eigene Rente auswirkt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen davon, wie hoch der Pflegegrad der Person ist, die es zu versorgen gilt. Zum anderen spielt es eine Rolle, in welchem Umfang dabei sogenannte Pflegesach­leistungen in Anspruch genommenen werden. Nach den aktuellen Zahlen liegt das Rentenplus, für ein Jahr Pflege­tätig­keit zwischen 6 Euro und 34 Euro im Westen und 6 Euro und 33 Euro im Osten, so die Deutsche Rentenversicherung.

Rente durch Pflege erhöht werden: Die Bedienungen

Damit du deine Rente mit der Pflege eines Angehörigen aufbessern kannst, darfst du die Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben. Konkret bedeutet dies: Die Pflege darf nicht dein Beruf sein bzw. die Pflege darf nicht im Rahmen deines Berufes ausgeführt werden. Weitere Kriterien sind laut der Deutschen Rentenversicherung zudem folgende:

  • Die zu pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Sie müssen die Person mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage oder mehr.
  • Sie dürfen nebenher nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.
  • Die Pflege muss notwendig sein.
  • Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben.
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

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Vorzeitige Rente, Voll- oder Teilrente?

Bist du noch nicht in Rente oder wegen der Pflege des Angehörigen früher in Rente gegangen, dann übernimmt die Pflegekasse Rentenbeiträge solange, wie du die Person pflegst oder bis du das reguläre Renteneintrittsalter erreichst. Hast du das reguläre Renteneintrittsalter bereits erreicht, endet dein Anspruch die Beitragsübernahme durch die Pflegekasse – vorausgesetzt, du wirst nicht als Voll- sondern als Teilrentner:in eingestuft. Dafür reicht es bereits aus, wenn du auf ein Prozent deiner Rente vwrzuchtetst. Wenn die Pflege des Angehörigen aufhört, kannst du dich wieder als Vollrentner:in registrieren lassen.