Ohne Girokonto geht heutzutage gar nichts mehr. Wer sein Konto jedoch nicht bei einer reinen Online-Bank eröffnen möchte, muss in oftmals Kontoführungsgebühren zahlen. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können ein Teil der Kontoführungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.
Wann kann man Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angeben?
Banken, die in Deutschland noch ein kostenloses Girokonto anbieten, werden immer seltener. So verlangen die meisten Bankinstitute für die Verwahrung des eigenen Geldes eine Gebühr. Was viele allerdings nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können ein Teil der Gebühr von der Steuer abgesetzt werden. Wie der Lohnsteuerhilfeverein erklärt, kann man als Arbeitnehmer:in pauschal 16 Euro im Jahr in der Steuererklärung absetzen. Den absetzbaren Pauschalbetrag kann du unter dem Punkt Werbungskosten angeben.
Wichtig ist jedoch: Die gezahlten Kontoführungsgebühren müssen nachgewiesen werden können, wenn das Finanzamt danach fragt. Daher sollten Kontoführungsgebühren auch nur in der Steuererklärung angegeben werden, wenn diese auch tatsächlich bezahlt wurden. Darüber hinaus lohnt sich die Angabe des Pauschalbetrags nur dann, wenn du mehr als 1200 Euro Werbungskosten pro Jahr absetzen kannst. Denn bei Beträgen, die darunter liegen, greift die sogenannte Werbungskostenpauschale.
Kosten fürs Girokonto absetzen: Das sind die Voraussetzungen
Um die Kontoführungsgebühren bei der Steuer angeben zu können, musst du darüber hinaus einen dieser Kriterien erfüllen, erklärt WISO Steuer:
- Gehaltsüberweisungen des Arbeitsgebers
- Reisekostenerstattung
- Überweisungen für Arbeitsmittel (zum Beispiel Fachliteratur)
- Beiträge an Berufsverbände
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Kosten für Kreditkarten können ebenfalls abgesetzt werden
Doch nicht nur Kontoführungsgebühren lassen sich von der Steuer absetzen, sondern auch die Kosten für die Kreditkarte, wie merkur.de berichtet. Damit das Finanzamt dies allerdings akzeptiert, muss auch hier ebenfalls eine berufliche Nutzung vorliegen. Wenn du zum Beispiel häufiger aus beruflichen Gründen im Ausland unterwegs bist, kannst du die Kosten für die Nutzung der Kreditkarte bei der Steuer geltend machen. Doch aufgepasst! Falls du die Kreditkarte auch privat nutzt, musst der private Nutzungsanteil abgezogen werden.